Vermessungsantrag
Der Antrag zur Vornahme von Amtshandlungen nach dem GeoVermG M-V (z.B.: Grenzfeststellungen, Abmarkungen, Flurstücksbildungen, Gebäudeeinmessungen, …) hat schriftlich zu erfolgen.
Bitte nutzen Sie für eine sachgemäße Erledigung den entsprechenden Vermessungsantrag oder rufen Sie uns einfach an.